Nachdem der Bundestag und Bundesrat die Grundgesetzänderung ermöglicht haben, hat am 16. Mai Anja Karliczek für den Bund die Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule unterzeichnet und in ihrer Rede vor dem Bundestag die Wichtigkeit dieser Leistung betont. Damit tritt der langersehnte DigitalPakt heute nun endlich in Kraft.
Für Sie gehen wir durch die wichtigsten Fragen und Themen bei der Umsetzung und hoffen dadurch für etwas Klarheit zu sorgen.
"Die Digitalisierung unserer Schulen gelingt dann am besten, wenn pädagogische Konzepte der Schulen, gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer und die Ausstattung ineinandergreifen."
Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Präsident der KMK
Förderrichtlinien
Frage: Was ist tatsächlich förderfähig?
Antwort: Die schulische Infrastruktur, um eine digitale Bildung zu ermöglichen, steht im Mittelpunkt der Förderung
Begründung:
Das BMBF und die KMK haben in einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung die Gegenstände der Fördermittel definiert. Grundsätzlich werden Investitionen in die schulische Infrastruktur gefördert. Hierzu gehören
der Aufbau der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden (z.B. Serverlösungen),
schulisches WLAN,
digitale Lern- und Lehr-Infrastrukturen (pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Cloudangebote und Portale)
Anzeige- und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln und dazugehörigen Steuerungsgeräte)
digitale Arbeitsgeräte,
schulgebundene mobile Endgeräte (nur bedingt förderfähig),
Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen.
Die Links zu den Förderrichtlinien der Bundesländer haben wir für Sie auf einer separaten Seite zusammengestellt.
Timing
Frage: Wann werden die Gelder denn fließen?
Antwort: Je nach Bundesland unterschiedlich, dennoch so schnell wie möglich
Begründung:
Nach Inkrafttreten der Grundgesetzänderung und Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung durch Bund und Länder stehen die Mittel unmittelbar zur Verfügung. Die Fördermittel werden jedoch beim Land beantragt, nicht beim Bund. Jedes Land wird für diesen Zweck – nach derzeitigem Stand – eine eigene, mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie herausgeben, die die Einzelheiten der Förderung festlegt, insbesondere ab wann Anträge gestellt werden können und bei welcher Stelle. Diese Förderrichtlinien sollten bis Herbst 2019 zum großen Teil fertig sein. Wenn alles zügig geht, könnten die ersten Schulen noch in diesem Jahr mit ihren Investitionsmaßnahmen beginnen. In dieser Legislaturperiode stehen insgesamt 3.5 Milliarden Euro zur Verfügung und die Mittel werden über die nächsten fünf Jahre verteilt.
"Neu ist, dass mit dem DigitalPakt neue Wege für digitale Kooperationen auf überregionaler und auf länderübergreifender Ebene geschaffen werden."
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek
Verteilung der Mittel
Frage: Welches Bundesland erhält wie viel Geld?
Antwort: Die Mittel werden gemäß Königsteiner Schlüssel verteilt.
Begründung:
Dieser richtet sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl eines Bundeslandes. Darüber hinaus können Mittel bis zu einem Anteil von 5% auch für Landesprojekte zu schulischen Zwecken (wie z. B. Schul-Clouds, technische Projekte etc.) eingesetzt werden. Für Projekte in länderübergreifender Zusammenarbeit wird außerdem ein Satz von 5% der Mittel zweckgebunden reserviert. Über die Anträge entscheiden Bund und Länder gemeinsam. Bereits begonnene Investitionsprogramme in den Ländern und Kommunen im Bereich Bildung in der digitalen Welt werden wie geplant weiter geführt. Die Mittel des DigitalPaktes sind als zusätzliche Mittel zu verstehen.
Antragstellung
Frage: Dürfen Schulen einen Antrag auf Förderung stellen? Antwort: In der Regel nein
Begründung:
Die Schulen sind zwar Empfänger der Fördermittel, das Geld beantragen jedoch die Schulträger. Die Schulen melden ihnen ihren Bedarf und diese bündeln dann die Meldungen ihrer Schulen in einem oder in mehreren Förderanträgen und reichen diese beim Land ein. Bei öffentlichen Schulen ist der Schulträger meist die Stadt, Gemeinde oder der Landkreis, bei Privatschulen ist es der jeweilige Träger. Sofern landesweite Infrastrukturen betroffen sind bzw. es um den Aufbau länderübergreifender Strukturen geht, sind auch Länder oder Verbünde von Ländern berechtigt, Anträge zu stellen. Einzelne Schulen sind nur in Ausnahmefällen – wenn kein Schulträger existiert oder ein Träger fachlich nicht in der Lage sein sollte, einen Antrag zu stellen – selbst antragsberechtigt.
"Für eine zukunftsgerichtete Bildung in einer digitalen Welt braucht es kompetente Lehrkräfte, denen eine moderne Arbeitsumgebung und umfassende Fortbildungsmöglichkeiten angeboten werden müssen. So benötigen wir eine ausreichende Infrastruktur, passenden digitalen Content, interoperable Angebote und professionelle Unterstützung."
Christian Büttner, Vorstandsvorsitzender BfB e.V.
Endgeräte
Frage: Dürfen also die Endgeräte der Schüler und Schülerinnen, sowie Geräte für Lehrpersonen von den Geldern des DigitalPaktes erworben werden?
Antwort: Nur in Ausnahmefällen
Begründung:
Endgeräte für Schüler und Schülerinnen sind nur in Ausnahmefällen beim DigitalPakt förderfähig. Die Geräte müssen pädagogisch notwendig und ein zwingend notwendiger Teil des gesamten (pädagogischen) Konzeptes der Schule sein, um sie gefördert zu bekommen. Gedacht ist tatsächlich, dass Sondergeräte, die spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen unterstützen (z.B. 3D Drucker) und die schulgebunden sind, mit den Geldern finanziert werden sollten. Zudem kommt, dass die Summe für mobile Endgeräte nicht über 20 % des Gesamtinvestitionsvolumens bzw. 25.000 Euro je einzelner Schule steigen darf. Wenn eine geeignete Infrastruktur (Netzwerk, WLAN usw.) nicht besteht, ist eine Beantragung der Gelder für mobile Endgeräte ausgeschlossen.
Personalkosten und Wartung
Frage: Können die Kosten für Fachkräfte und IT-Personal sowie für Wartung mit den Geldern des DigitalPaktes abgedeckt werden?
Antwort: Eine Förderung ist nur bedingt möglich
Begründung:
Bis zu den letzten Gesprächen der Arbeitsgruppe von Bund und Ländern wurde dieses Thema heiß diskutiert. Tatsächlich ist die Rechtsgrundlage, um Personalkosten an einzelnen Schulen zu übernehmen, im DigitalPakt seitens des Bundes vorgesehen. Die passende Umsetzung in der Verwaltungsvereinbarung ist allerdings nicht vorhanden. Es bleibt im DigitalPakt Schule vorrangig die Aufgabe der Kommunen, gemeinsam mit den Ländern Betrieb, Support und Wartung der IT in den Schulen sicherzustellen. Daueraufgaben der Kommunen beim Betrieb der IT darf der Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht finanzieren. Dennoch sieht der DigitalPakt die Möglichkeit vor, die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen als regionales oder landesweites Projekt zu fördern. Die Lösungen sollen über die einzelne Schule und den einzelnen Schulträger hinausgehen, um die Kosten zu senken und die Lehrkräfte von der Systemadministration zu entlasten. Gefördert werden Vorhaben bis zur Inbetriebnahme dieser Supportstrukturen.
Initiativen in den Bundesländern
Das Bündnis für Bildung und der DigitalPakt
Das Bündnis für Bildung begrüßt den Digitalpakt als wichtigen ersten Schritt, da es zur Zukunftssicherung des Landes einen wichtigen Beitrag beiträgt. Für eine gelungene Bildung in der digitalen Welt braucht es ein gezieltes Fortbildungsangebot, eine ausreichende Infrastruktur, Interoperabilität digitaler Angebote sowie professionelle Unterstützung für eine nachhaltige und ganzheitliche Schultransformation. Es ist höchste Zeit, dass unsere Schulen auf unterstützende digitale Innovationen und Werkzeuge zurückgreifen können. Sowohl bei Fragen der Anschaffung von Hardware als auch bei Fragen des Datenschutzes, der Interoperabilität und der Lehrerfortbildung braucht es jedoch Fachwissen.
Das BfB plädiert für einen optimalen und nachhaltigen Einsatz der Gelder. Hierfür braucht es:
einen umfassenden Plan für die Implementierung einer tragfähigen und nachhaltigen Infrastruktur. Dies beinhaltet ebenfalls Pläne für die Wartung und professionelle Unterstützung der Schulen;
Interoperabilität digitaler Plattformen und Angebote, um eine sichere und vereinfachte Nutzung sicher zu stellen, sowie ökonomisch sinnvolle Konzepte zur Endgerätefinanzierung,
länderübergreifende Vereinheitlichungen mit Blick auf den Datenschutz, mit klar definierten Regeln und Kriterien für Auftragsdatenverarbeitung. Dazu braucht es die Möglichkeit, die Pflicht zur Auftragsverarbeitung an eine zentrale Stelle im Land oder an eine länderübergreifende Stelle zu delegieren.
eine gezielte Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte.
Das Bündnis für Bildung ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, den digitalen Wandel im Bildungsbereich zu unterstützen. Zu unseren Mitgliedern zählen Städte, Kommunen und Bundesländer genauso wie IT-Unternehmen und Verlage, die sich für die Entwicklung und Umsetzung von Standards und Referenzlösungen für Bildung und Infrastrukturen in Lehr- und Lernumgebungen engagieren. Das Bündnis für Bildung ist firmenunabhängig und ideeller Träger dieser Mission.
Unsere Pressemitteilung hierzu finden Sie hier
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